ドイツ文学
Online ISSN : 2433-1511
特集: 社会言語学の射程
「統合」と「包摂」の狭間で
ドイツ NRW 州の就学前ドイツ語能力検定制度をめぐって
オストハイダ テーヤ
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2018 年 156 巻 p. 42-59

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抄録

  Anders als in Japan, wo nur Kinder japanischer Staatsangehörigkeit der Schulpflicht unterliegen, sind in Deutschland alle erziehungsberechtigten Bürger/innen verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu schicken. In den meisten deutschen Bundesländern ist es außerdem gesetzlich vorgeschrieben, schon im Vorschulalter die Sprachentwicklung der Kinder anhand einer „Sprachstandserhebung“ durch Kindertagesstätten (KiTa) oder Grundschulen zu kontrollieren, um bei Bedarf eine frühzeitige Förderung zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde zu diesem Zweck im Jahre 2007 das Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 eingeführt; ein als Spiel aufgemachter Deutschtest, der in der KiTa durchgeführt wurde und an dem alle 4-jährigen Kinder verpflichtet waren, teilzunehmen. Die Leistungen der Kinder wurden von für sie oftmals unbekannten Grundschullehrer/innen nach einem Punktesystem bewertet, und jedes Kind, dessen Sprachentwicklung als nicht altersgemäß eingestuft wurde, bekam jährlich 350 Euro für Förderunterricht in der deutschen Sprache. Im Jahre 2007 schafften es jedoch nur weniger als die Hälfte der getesteten Kinder in der ersten Stufe der Prüfung als „altersgemäß“ beurteilt zu werden, und auch in den darauffolgenden Jahren war die „Durchfallquote“ unerwartet hoch. Dies brachte den bereits in Fachkreisen auf Grund seiner Methodik und Inhalte eher kritisch beurteilten Test nun auch vermehrt in die öffentliche Kritik und im Jahre 2014 wurde das Testverfahren eingestellt. Die Subvention für Fördermaßnahmen in der deutschen Sprache wurde jedoch beibehalten und 2014 wurde ein neues Verfahren eingeführt, bei dem die Erzieher/innen in den KiTas selbst die Sprachentwicklung der Kinder im täglichen Umgang mit anderen Kindern in regelmäßigen Abständen beobachten und dokumentieren müssen.
 Die in NRW gesetzlich vorgeschriebene Beobachtung der Sprachent­wicklung und Kompetenz in der deutschen Sprache, sowie die bei Bedarf obligatorische Förderung, wendet sich an alle Vorschulkinder, also nicht nur an Minderheiten wie z.B. Kinder mit „Deutsch als Zweitsprache“ oder „Migrationshintergrund“. Obwohl das Verfahren hierdurch den Charakter von „Inklusion“ hat, muss es trotzdem auch im Kontext der gegenwärtigen deutschen Integrationspolitik gesehen werden, die den Erwerb der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung für angemessene Bildung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sieht. Diese Arbeit versucht einige Aspekte dieses Zusammenhanges zwischen Sprachpolitik und Integrationspolitik zu beleuchten. Dazu stelle ich zunächst das Sprachstandsfeststellungsver­fah­ren Delfin 4 näher vor und diskutiere die Ergebnisse einer Meinungsumfrage, die ich hierzu im Jahre 2011 in den Städten Dortmund, Bochum und Herne mit 36 an der Durchführung des Tests beteiligten Personen durchgeführt habe. Der Schwerpunkt meiner Analyse liegt auf Meinungen der Befragten das Testverfahren als solches betreffend, sowie konkreten Erfahrungen bezüglich der Reaktionen von Kindern und Erziehungsberechtigten mit und ohne Migrationshintergrund. Dann stelle ich das seit 2014 in NRW gültige Verfahren vor und analysiere drei der gesetzlich vorgeschriebenen Beobachtungsmaterialien im Hinblick auf erfolgte Verbesserungen und fortbestehende Probleme. Als Verbesserung ist zu vermerken, dass das jetzige Verfahren nicht mehr auf einem einmaligen Test der Deutsch­kenntnisse, sondern auf einer kontinuierlichen Beobachtung basiert, auch unter Berücksichtigung von Mehrsprachigkeit und Sprachverhalten von Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. ...
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