人文地理
Online ISSN : 1883-4086
Print ISSN : 0018-7216
ISSN-L : 0018-7216
北西ドイツにおけるエッシュと村落
土地利用・耕地形態・村落構造とその変容に関する事例研究
浮田 典良
著者情報
ジャーナル フリー

1967 年 19 巻 2 号 p. 133-166

詳細
抄録

In der westfälischen Bucht lassen sich drei Arten von ländlichen Siedlungen finden: das Haufendorf in der südlichen Börde, der Einzelhof im Kernmünsterland und der sogenannte Drubbel mit Langstreifenflur (Esch) im Ost-und Westmünsterland.
Die vorliegende Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, den Landchafts-und Strukturwandel einer Gemarkung mit Drubbel und Langstreifenflur so genau wie möglich zurückzufolgen, um zu einer historisch-geographisch unterbauten Erkenntnis der gegenwärtigen Siedlungs-und Wirtschaftslandschaft zu gelangen. Dafür hat der Verfasser als ein Beispiel die Gemeinde Gimbte gewählt, die etwa 10km nördlich von der Stadtmitte von Münster liegt, obwohl sie einige Sonderzüge aufweist.
Die Urkatasterkarte von 1828/29 (Abb. 5) zeigt drei Esche mit Langstreifen, Ueberesch, Niederesch sowie Langenwohnter Esch, und eine “Esch”-artige streifige Flur, die damals “Lacke”, heute “Laake” genannt wird. Niederesch im Norden und Ueberesch im Süden liegen dicht am Drubbel, während der Langenwohnter Esch etwas entfernt von der Siedlung nach Süden liegt. Im Norden, Westen und Süden verbreiteten sich die weiträumige Heiden, die als Gemeinheiten genutzt wurden. Damals waren in der Gemarkung etwa 50 Höfe vorhanden, die in folgender Weise klassifiziert werden können: 2 Schulzenhöfe, 13 Voll-und Halberben, unter denen 2 Höfe als Paarhöfe mit geschlossenem Besitz entfernt vom Drubbel liegen, 9 Kötter und mehrere Neusiedler. Im Familienverzeichnis von 1750 und im Rezeß der Gemeinheitsteilung von 1831 waren Voll- und Halberben als “colonus”, Kötter und Neusiedler als Tagelöhner oder verschiedene Handwerker bezeichnet.
1831 wurde die Teilung der Gemeinheiten durchgeführt. Die bis dahin vorhandenen Heideflächen in Privatbesitz überführt, zunächst größtenteils aufgeforstet, wie es auf dem Meßtischblatt von 1895 (Abb. 9) deutlich erkennbar ist, und dann mehr und mehr in landwirtschaftliche Nutzflächen (hauptsächlich Grünland) umgewandelt. Während von der gesamten Bodenflächen von 1832 38.4% auf Ackerland, 4.8% auf Grünland, 9.6% auf Wald und 41.0% auf Heiden entfielen, nehmen 1963 Ackerland 49.4%, Grünland 27.50, Wald 7.4% und Heiden nur 1.5% ein.
Die Fluren mit schmalen, streifigen Parzellen auf den Eschen sind 1888 durch die Zusammenlegung aufgelöst und in größere, rechteckige Parzellen aufgeteilt. Die Abbildung 7 stellt das Flubild vor der Zusammenlegung dar. Die 11 Altbauern (ehemalige Voll- und Halberben) des Drubbels waren meistens an allen Eschen beteiligt. Die zwei Schulzenhöfe waren sehr wenig an den Eschen beteiligt. Das würde erweisen, daß sie erst in jüngerer Zeit angesetzt worden sind. Die Beteiligung der ehemaligen Kötter war noch unbedeutender. Der Langenwohnter Esch ist sicherlich etwas jünger als Ueber- und Niederesch. Denn durch die Ausmessung der durch die Plaggendüngung erfolgten Erhöhung des Bodens, die der Verfasser mit Hilfe von Herrn Dr. Kleinn aus Münster im April 1965 durchführen konnte, hat es sich ergeben, daß die Plaggenböden auf dem Langenwohnter Esch weniger mächtig als auf den anderen Eschen sind (Abb. 8.)
Von großer sozialgeographischer Bedeutung ist der Wandel der Besitzverhältnisse (Tab. 11). 1828 betrug die Besitzgröße der Schulzen und der Altbauern (Voll- und Halberben) zwischen 10 und 30 ha, einen Hof mit nur 1.9 ha ausgenommen, dagegen besaßen Kötter und Neusiedller sehr wenig Land (höchstens 3.2 ha). Bei der Teilung der Gemeinheiten bekamen die Schulzenhöfe Land im Wert von ca. 900 Reichstaler (flächenmäßig 18∼20 ha), jeder Altbauer und der Pastor Land im Wert von ca.

著者関連情報
© 人文地理学会
前の記事 次の記事
feedback
Top