Bulletin of the Society for Near Eastern Studies in Japan
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Die Beweiskräftigkeit (hujjiyah) ijma's
die Unfehlbarkeit der islamischen Gemeinschaft und der maslahah-Begriff im Mittelpunkt
Satoe HORII
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1993 Volume 36 Issue 2 Pages 49-66

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Abstract
Neben der sick entwickelnden Rechtspraxis strebte die islamische juristische Erkenntnislehre (usul al-fiqh) danach, alle aus der rationalen Tätigkeit abgeleiteten Bestimmungen auf die ganzen heiligen Texte (nass) zurückzuführen und zwar ihnen ein Höchstmaß an Autorität zu geben. In diesem Zusammenhang erhebte der Konsens der islamischen Gemeinschaft (ijma') Anspruch auf die traditionelle Beweiskraft wie Qur'an und sunnah. Dabei wurde sein Mangel an traditionellen Gründen durch eine rationale Argumentation ersetzt, die sick auf die Unfehibarkeit der islamischen Gemeinschaft stützte. Dann durch die theoretische Ordnung der spekulativen Erforschung (ijtihad) führte “Unfehibarkeit” zur weniger willkürlichen Erstellung richtiger Bestimmungen. Hier möchte ich eine Verbindungslinie zwischen dem Wohl (maslahah), das ihnen von ijtihad gewährleistet wird, und der Begründung des Konsens ziehen. Das wird auf Grund der Literaturen folgender Authoren im 10-13 Jahrhundert untersucht: Al-Sarakhsi, 'Abd al-Jabbar, Abu Husayn al-Basri, Al-Juwayni, Al-Ghazali, 'Abd al-'Aziz al-Bukhari.
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