抄録
Im 18. Jahrhundert herrschte in Preussen ein mit "Gutsherrschaft" bezeichnetes gutsherrlich-bäuerliches Verhältnis vor. Rittergutsbesitzer kontrollierten durch Fronund Zwangsgesindedienst die landwirtschaftlichen Arbeiter. Durch die Stein-Hardenbergsche Reform wurde dieses feudalistische Verhältnis zumindest teilweise aufgehoben. Ausgangspunkt der Reform waren das Oktoberedikt, 1807, und die Gesindeordnung, 1810; beide trugen zur Entstehung des modernen Grundeigentums bei.
Der geschichtliche Charakter des Gutsbesitzes zu Beginn des 19. Jahrhunderts soll anhand dieser Gesetzgebungen untersucht werden. Besondere Beachtung findet dabei, inwieweit die rechtlich auf Grundbesitz gegründete Herrschaft der Gutsbesitzer über landwirtschaftliche Arbeiter durch obengenannte Gesetzgebungen aufgehoben wurde.