2017 年 25 巻 p. 4-14
Der vorliegende Aufsatz setzt sich mit dem Denken Nishidas in seiner früheren Periode, konkret gesagt den Prozess der Entwicklung von „der reinen Erfahrung“ zum „Selbstgewahren“, weiter zum „Willen der absoluten Freiheit“ als dem Hintergrund des Selbstgewahrens und schließlich von diesem „Willen“ zum „Ort“ auseinander. Das geschieht vor allem unter dem Gesichtspunkt des Zusammen- hangs mit der Freiheitsabhandlung Schellings: Sowie Schelling „Gott, sofern er existiert“ und „den Grund seiner Existenz“ unterscheidet, hält Nishida den Unterschied zwischen „Natura creans et non creata“ und „Natura nec creata nec creans“ bei Scotus Eriugena für wichtig. Nishida bestimmt diesen Unterschied als das Verhältnis zwischen „Wille“ und „Anschauung“ und entwickelt den Standpunkt der Anschauung in Gestalt des „Ortes“ weiter. Die Positionen der beiden Philosophen zur Freiheit des Willens, so zeichnet sich ab, weisen deutliche Parallele auf.