1991 年 100 巻 8 号 p. 1419-1441,1503
Die Reichsexekutionsordnung von 1555 ist als Endpunkt der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung auf dem Gebiet der Friedenssicherung im Reich anzusehen. Sie ubertrug den Reichskreisen endgultig und abschlieBend die Aufgabe der Sicherung und Wahrung des Landfriedens. In dieser Arbeit behandelte ich die Tatigkeiten solcher Reichskreise im spaten 16. Jahrhundert - bei den Grumbachschen Handeln (1560er Jahre), den Soldnerunruhen (1570er Jahre) sowie den Turkengefahren (1590er Jahre) - und dazu betrachtete ich ihre Rolle im DreiBigjahrigen Krieg und im Westfalischen Frieden. Die Reichskreise beschahtigten sich aktiv mit diesen Problemen und erhielten damit seit 1555 einen bedeutenden Stellenwert in der Verfassung des Alten Reiches. So wurden die Reichskreise zum Exekutivorgan des Reiches. Zugleich erhielten sie einen "Doppelcharakter" als "Standebunde" und "Reichsverwaltungsbezirke". Damit botengerade die Reichskreise den Reichsstanden die Moglichkeit, an den Belangen des Reiches mitzuwirken. Die Reichskfeise stellten wichtige Einrichtungen des Alten Reiches dar.