抄録
Dieser Aufsatz versucht Kants Gedanken des “synthetischen Urteils a priori” auf das Problem des Zusammenhangs von Sein und Selbstbewußtsein hin zu interpretieren. Er besteht aus folgenden vier Kapitel.
1. Jedes “synthetische” Urteil bedarf eines Grundes, der nicht etwas Begriffliches ist. Eine Erläuterung des Charakters solches Urteils (im Vergleich zu der “analytischen Urteilstheorie” Leibnizens) zeigt, daß es ein sogenanntes “Existentialurteil” ist, d. i. ein Urteil darüber, ob etwas ist oder nicht.
2. Ein Urteil “a priori” im strengen Sinn kann seinen Ursprung gar nicht in der Erfahrung haben. ―Aus diesen zwei Kapiteln folgt, daß das synthetische Urteil a priori ein Urteil ist, das auf das Sein des Gegenstandes bezogen und trotzdem von aller Erfahrung unabhängig, also ein “ontologisches Urteil” ist.
3. Die synthetischen Urteile a priori in der “reinen Naturwissenschaft” und “Metaphysik”,die Kant als Beispiele anführt, sind insgesamt als ontologische Urteile aufzufassen.
4. Die Frage nach dem Grund oder Ursprung der synthetischen Urteile a priori führt zum Ergebnis, daß dieser Ursprung gerade in dem urteilenden Subjekt selbst liegt. Sie kommen in dem Akt des Selbstbewußtseins zustande, durch den sich die reinen Verstandesbegriffe im Horizont der Zeit spiegeln. Dieser Akt der “transzendentalen Zeitbestimmung” bildet seinerseits die Bedingung der Möglichkeit des Seins des Gegenstandes. Hier zeigt sich der Zusammenhang von Sein und Selbstbewußtsein.