Heutzutage scheint die Zusammenarbeit mit Rechtssoziologie zunehmend erforderlich, z.B. in der Wirtschaftskriminalität, Schutz des Lebens usw., Strafrechtsdogmatik, die sich an die Normalität orientiert, ist ein Gebiet, das "Dialog" mit Rechtssoziologie besonders schwierig ist. Der Begriff "Schuld" ist mehrdeutig. Er ist in der Strafrechtsdogmatik eigenartig und anders als in der Umgangsprache verwendet worden. Man darf aber nicht außer Acht lassen, daß solche Eigenartigkeit nach und nach in der Strafrechtsgeschichte gestaltet ist, um die Rolle der Einschränkung der staatlichen Strafgewalt zu spielen.
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