抄録
Verfassungsrechte sowie deren “Schranken-Schranken” werden durch verschiedene Prozesse und Formen systematisiert. Deshalb ist auch in dem japanischen Datenschutzrecht ohne Erörterung über Relevanz mit Verfassung solche Relevanz zu finden, indem man dessen solche Relevanz mit Grundrechten oder japanische Rechtsprechungen sieht. Das japanische Gesetz wurde in Richtung auf Datennutzungen geändert und die japanische Datenschutzkommision zeigt Meinungen für solche Datennutzungen. Obwohl auch DS-GVO mit der unmittelbaren Wirkung in Mitgliedstaaten den freien Datenverkehr in der EU als ein Ziel der Rechtssetzung nennt, verstehen demgegenüber Erwägungsgründe der DS-GVO, Entscheidungen des EuGH und deutsche überwiegende Literaturen den Datenschutz als der wichtigste Zweck der DS-GVO. Dies gilt für Rollen der Datenschutzbeauftragten der EU genauso. In der EU sowie Deutschland ist der freie Datenverkehr in der EU als solches mit Bezug auf Rechtssystem der EU verankert. Dies kann be deuten, dass es zwischen Japan und Deutschland, die Meinungen über “Nützlichkeit oder Benutzungen” sowie “der freie Datenverkehr” unterschiedlich ist. Es ist weiter zu denken, was der solche zurückhaltende Ausdruck in dem japanischen Datenschutzgesetz wie “unter Berücksichtigung” der Nützlichkeit
der Daten bedeutet.