ドイツ文學
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VALENZ理論における基本概念
原田 武雄
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1973 年 50 巻 p. 85-94

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抄録

Hier will ich mir einige Probleme der Valenztheorie, besonders in der theoretischen Ausführung G. Helbigs, überlegen.
Theoretische Voraussetzungen sind solche: Ein Satz besteht aus verschiedenen Funktionsgliedern, die hierarchisch verbunden sind; eins dominiert das andere oder die anderen. Am Gipfel der strukturellen Hierarchie steht das Finitum, ein stets dominierendes, nie dominiertes Satzglied. Andere Glieder im selben Satz sind alle entweder direkt oder indirekt von dem Finitum dominiert. Also Grundannahmen der Dependenzgrammatik.
Die Valenz des Verbs könnte zuerst einmal seine Fügungspotenz in bezug auf die direkt untergeordneten Glieder bedeuten. Es fragt sich nun, ob man dabei alle "subordinés immédiats“ aufzählen solle, oder nur solche, die obligatorisch, nicht fakultativ das Finitum begleiten, damit ein "strukturelles Minimum“ bildend.
L. Tesnière, der zwischen actants und circonstants unterscheidet, gliedert alle Präpositionalphrasen als équivalents d'adverbes in die letzteren ein, d.h. sie sind alle als nicht valenzgebunden aus den Valenzbeziehungen ausgeschlossen, was besonders fürs Deutsche eine sehr bestreitbare Unterscheidung wäre.
Valenzgebundene Glieder heißen nach H.-J. Heringer solche, die syntaktisch notwendig sind. Um diese obligatorischen "Ergänzungsbestimmungen“ auszuwählen, benutzt G. Helbig den "Eliminierungstest“; man streicht nämlich ein Glied vom gegebenen Satz weg und prüft, ob der Satzrest trotz der Elimination des betreffenden Gliedes noch vollgrammatisch bleibt oder nicht. Die Entscheidung, ob eine Verletzung der Grammatikalität vorliegt oder nicht, soll kraft Kompetenz der native speakers theoretisch stets möglich sein. Und nur solche Glieder, deren Eliminierung die Grammatikalität verletzen würde, erweisen sich als die syntaktisch not-wendigen.
Nun bezieht sich aber der Unterschied zwischen den obligatorischen und den fakultativen, frei hinzufügbaren Gliedern nur auf die Oberflächenstruktur, während die Valenzgebundenheit im Grunde eine Angelegenheit der Tiefenstruktur sein soll. Auch ein oberflächlich fakultatives Glied kann valenzgebunden sein, wenn es in der Tiefenstruktur direkt vom Verb abhängt, nach G. Helbig also zu den "engen“, nicht zu den "freien Verbergänzungen“ gehört.
G. Helbigs "primäres Kriterium“ füur die Ermittlung des Unterschiedes in der Tiefenstruktur, nämlich die Zurückführbarkeit einer freien Verbergänzung auf irgendeinen eingebetteten Satz, wäre leider noch nicht überzeugend genug, erstens weil diese Rücktransformation nicht vollständig grammatikalisiert ist, und zweitens, weil man sich über die Grammatikalität eines sozusagen "ent-reduzierten“ Satzgefüges überhaupt nicht ganz im klaren sein kann.
Unter dem praxisbezogenen Gesichtspunkt dagegen, der besonders bei der deutschen Weiterentwicklung der Valenztheorie in ihrem Mittelpunkt zu stehen scheint, bezieht sich die Valenzgebundenheit in erster Linie auf die syntaktische Typologie der Verben.
Man nimmt an, daß bei der Mitteilung mit einem Verb als Aussagekern einige Satzglieder in bezug auf ihre grammatische Form und ihren semantischen Bereich schon zugleich mit der Auswahl des Verbs determiniert seien.
Die Bedeutungen jedes einzelnen Verbs bzw. die einzelnen Monoseme innerhalb eines Verbs kann man erst mit seiner "Umgebung“ zusammen, d.h. nur an Hand des Strukturschemas der von ihm abhängigen Satzglieder unterschiedlich ausdrücken sowie begreifen. Als solches Unterscheidungsmerkmal soll das Schema von den valenzgebundenen Gliedern funktionieren.
Danach dürften die fakultativ valenzgebundenen Glieder als

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