ドイツ文学
Online ISSN : 2433-1511
論文
「抒情詩の〈私〉(Lyrisches Ich)」の成立とその受容
マルガレーテ・ズースマンからオスカー・ヴァルツェルへの変容を中心に
小野寺 賢一
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2021 年 162 巻 p. 178-195

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抄録

Der Begriff „lyrisches Ich“ ist hauptsächlich verwendet worden, um das Aussagesubjekt im lyrischen Text von seinem Urheber (Autor/Autorin) zu unterscheiden. Dabei wurde ab den 1950er bis in die 1990er Jahre hinein die Bedeutung des „lyrischen Ich“ unterschiedlich und manchmal widersprüchlich interpretiert, was zu einer gewissen begrifflichen Unschärfe führte. Ab Mitte der 1990er Jahre verlagerte sich die Debatte schließlich von den Versuchen einer Definition des „lyrischen Ich“ auf die Suche nach einem grundlegend neuen Konzept. Dieter Burdorfs Vorschlag (1995/1997/2015) und Wolfgang G. Müllers Kritik daran (2011/2016) zeigten jedoch, dass die bloße Unterscheidung von realem Urheber und Sprecher im lyrischen Text die Forschung nicht vollständig zufriedenstellen kann. Ein Ansatz, den auch Carolin Fischer (2007) verfolgt, ist die Analyse jener literarischen Konventionen, die bei den Lesenden eine Überlappung von Autor/Autorin und Aussagesubjekt im lyrischen Gedicht auslösen.
  Unter dieser Prämisse wird die Bedeutung von Margarete Susmans Das Wesen der modernen deutschen Lyrik (1910) deutlich. Bislang wurde ihre Leistung vor allem im Hinblick auf das Konzept des „lyrischen Ich“ gesehen, mit dessen Hilfe das „Ich“ im lyrischen Text vom „empirischen Ich“, also dem Autor/der Autorin als biographischem oder empirischem Wesen, unterschieden werden kann. Susman befasste sich jedoch auch intensiv mit der Frage, weshalb diese beiden Instanzen verwechselt werden. Sie führte aus, dass die moderne Gesellschaft kein gemeinschaftliches kulturelles Weltbild mehr haben könne, da die Religion ihre verbindende Kraft verloren habe. Daher spiegeln sich nach Susman in Gedichten, insbesondere seit der deutschen Romantik, die eigenen Interessen und Träume der Dichter wider, weshalb das „lyrische Ich“, das immer noch genauso wie im Mittelalter ein Symbol des entpersonifizierten Individuums in Bezug auf die Welt als Ganzes sei, häufig mit dem empirischen Ich verwechselt werde. Deswegen seien die neuesten Gedichte oft sehr „esoterisch“, was bei Stefan Georges Dichtung in besonders typischer Weise zu beobachten sei.
  In dieser Hinsicht behandelte Susman also ähnlich wie die bereits genannten Wissenschaftler das Problemfeld der Doppelbödigkeit des lyrischen Sprechers. Als Oskar Walzel 1916 das „lyrische Ich“ in die germanistische Fachdiskussion einführte, berücksichtigte er diesen Aspekt nicht. Während er die Dichtung der „Entpersönlichung“, deren Sprecher das „lyrische Ich“ sei, dem Bereich der „echten Lyrik“ zuordnete, klassifizierte er die Dichtung zum Ausdruck des Persönlichen als „Lyrik des Aufschwungs“. Auf diese Weise wurde das Problem einer Verwechselung oder Überschneidung der beiden Instanzen ausgeblendet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Urheberschaft literarischer Werke zu einem zentralen Thema wurde, wurden die von Walzel postulierten Eigenschaften des Aussagesubjekts in der „echten Lyrik“ zur Analyse der Lyrik im Allgemeinen herangezogen. Folglich wurde das „lyrische Ich“, welches Susman als Dichterin aus poetologischer Sicht entwarf, zum analytischen Mittel für die grundsätzliche Definition der Sprecher-Instanz im lyrischen Text. Dies führte dazu, dass Ausführungen zu Susmans Konzept zur Einseitigkeit tendieren. Symptomatisch dafür ist z. B. Matías Martínez’ (2002) Auffassung, Susman habe mit ihrem Konzept eine biographische Auslegung von Gedichten abgelehnt. Eine genaue Analyse von Susmans Werk zeigt jedoch, dass für sie die Frage, ob ein lyrisches Werk biographisch gelesen werden darf oder nicht, irrelevant war. Vielmehr untersuchte sie die Bedingungen jener Doppelbödigkeit, auf deren Grundlage der Leser dazu verleitet wird, ein Gedicht auch als unmittelbare Äußerung des Dichters zu betrachten.
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