抄録
Im siebten Deutschen Turntag zu Berlin von 27. bis zum 29. Juli 1879 wurde die Wettturnordnung fur die Deutsche Turnerschaft beschlossen. Der Unterschied zwischen dem Wettturnen in den Deutschen Turnfesten(1863-1872)und dem in dieser Wettturnordnung vorgeschriebenen Wettturnen war sehr gross. Es gab in Deutschland seit Anfang der 1860er Jahren nicht nur die Deutschen Turnfeste, sondern auch die Kreis- und Gauturnfeste. Zum Beispiel wurden als die Kreisturnfeste ab 1860 die mittelrheinischen Turnfeste veranstaltet. In diesen Turnfesten wurde das "Preisturnen" mit den aus den volkstumlichen Ubungen und den Gerateubungen bestehenden Ubungsdisziplinen durchgefuhrt. Wenn man das in deutscher Wettturnordnung vorgeschriebenen Wettturnen mit den Preisturnen bei den mittelrheinischen Turnfesten im Anfang der 1860er Jahren vergleicht, werden folgende ubereinstimmende Punkte klar:1)Die Ubungsdisziplinen bestehen aus drei volkstumlichen Ubungen und drei Gerateubungen. 2)Jeder Wettkampfer muss an allen Ubungsdisziplinen teilnehmen. 3)Jeder Wettkampfer muss an den drei Geraten Reck, Barren, und Pferd(Schwingel)die Pflicht- und Kurubungen ausfuhren. 4)Die Leistungen aller Ubungsdisziplinen werden nach Punktzahl bewertet. Sieger werden dann nach gesamter Punktzahl ausgewahlt. 5)Viele Wettkampfer konnen Sieger werden. Damit kann man sagan, dass die Wettkampfform einander sehr ahnlich sind. Daher kann darauf hingewiesen werden, dass die Form fur das Preisturnin bei den mittelrheinischen Turnfesten eine ursprungliche Form der deutschen Wettturnordnung von 1879 aufzeigt.