抄録
Dieser Typ der Juristenausbildung existiert in ihrer Grundkonzeption seit mehr als 200 Jahren. An ihrem Beginn zielte sie entsprechend den damaligen Ansprüchen aus dem absolutistischen Staat ausschließlich auf die Ausbildung der bürokratischen Justizbeamten. Sie entspricht aber nicht mehr den Erfordernissen der post-industriellen und demokratischen Gesellschaft, in der sick die Berufsmöglichket der Juristen in den nichtstaatlichen Bereichen vergrößert und differenziert. Andererseits bereitet die Vermassung der Universität dem Rechtsstudium ungeahnte Schwierigkeiten. Klagen über die unbefriedigende Juristenausbildung werden immer lauter. Seit den 1950er Jahren werden Versuche zur Reform der Juristenausbildung wiederholt unternommen. Neuerdings wird mit der Abschaffung des Referendariats die Einführung der einstufigen Juristenausbildung vorgeschlagen, an der man in den 70er Jahren einmal experimentiert hat. Bei dem Reformversuch in Japan verdienen doch die Erfahrungen in Deutschland eine besondere Berücksichtigung.