抄録
Es scheint, daß Kant die zwei verschiedenen Begriffe von der Freiheit in seiner Morallehre und Religionslehre gebraucht. Die Freiheit in der Morallehre ist “die ratio essendi des moralischen Gesetzes”, aber die Freiheit in der Religionslehre ist “intelligibele Tat”, welche der Grund aller moralisch-bösen (gesetzwidrigen) Maximen ist. In diesem Aufsatz nenne ich die Freiheit in der Morallehre “die Freiheit der praktischen Vernunft” und die Freiheit in der Religionslehre “die Freiheit der Willkür”. Ich versuche, diese zwei Begriffe von der Freiheit zu vergleichen und die Zusammenhang beider zu erklären.
Es zeigt sich, daß die Freiheit der praktischen Vernunft und die der Willkür zwar nicht dasselbe sind, aber die Freiheit der Willkür sich aus der Freiheit der praktischen Vernunft am äußersten Ende dieser Freiheit schließen läßt. Und umgekehrt ist die Freiheit der Willkür die Voraussetzung für die Freiheit der praktischen Vernunft. Diese Freiheit ist ein Resultat der Wahl von jener Freiheit. Aber in der Morallehre wird die Freiheit der Willkür nicht thematisch gehandelt.
In der Religionslehre thematisiert Kant diese Freiheit der Willkür als “intelligibele Tat” (d. i. “Hang zum Böse”) ausdrücklich, und forscht den Grund dieser ursprünglicheren Freiheit. Zwar verzieht Kant auf diese Forschung endlich. Aber in Zusammenhang mit dem Grund der Freiheit der Willkür gebraucht Kant immer wieder den bedeutsamen Ausdruck “Natur” (z. B. “der natürliche Hang” “die Natur des Menschen” “die menschliche Natur” “der Mensch ist von Natur böse”). Diese Natur soll weder physisch noch teleologisch sein. Daraus ist zu schließen, daß dieser Ausdruck eine neue Bedeutung der Natur, welche das Vernunft-Sinnlichkeit Scheme Kants hinausgeht, öffne.