抄録
In Sein und Zeit vollzieht M. Heidegger die existenziale Interpretation vom Phänomen Gewissensruf. Dabei betrachtet er es aber nur aus der fundamentalontologischen, nicht moralphilosophischen Perspektive. Diese Interpretation scheint uns weit entfernt von unserer alltäglichen Gewissenserfahrung und -auslegung zu sein, die Heidegger 《vulgäre》 Auslegung nennt. Er behauptet, der Ruf sage nichts, d. h. die Stimme des Gewissens spreche von 《Schuld》 als der bloßen formalen Bestimmung des Seins des Daseins, und für den Ruf sei die Bezogenheit auf unsere konkrete Schuld oder schuldbare Tat nicht primär und daher der Unterschied zwischen dem 《rügenden》 und 《warnenden》, oder 《guten》 und 《bösen》 Gewissen entspreche keinem ursprünglichen Wesen des Phänomens. Ich versuche in diesem Aufsatz, die Rechtmäßigkeit einer solchen Behauptung zu untersuchen und zu zeigen, daß und wie Heidegger das Phänomen als den phänomenalen Boden für seine ontologisch-transzendentale Fragestellung interpretiert, was aber unsere 《vulgäre》 Erfahrung und Auslegung überhaupt nicht ignoriert.