1. Es ist im allgemeinen anerkannt, daß M. Weber einer von ausländischen Gelehrte, die, wie K. Marx und E. Ehrlich, auf die Entwicklung der Rechtssoziologie in Japan grossen Einfluß gehabt haben, ist. Es ist auch weit und breit bekannt, daß Dr. T. Kawashima für Einnahme der Methodenlehre der Sozialwissenschaft von M. Weber und für Erforschung seiner Arbeiten in Bereich der Rechtssoziologie die führende Rolle gespielt hat, und daß er heute noch eine Stelle als Kern in diesem Bereich eingenommen hat. Wenn man an die Entwicklung der japanischen Rechtssoziologie seit dem Kriegsende zurückdenkt, ist es daher unentbehrlich, zu untersuchen auf welcher Weise die Methodenlehre der Sozialwissenschaft von Weber und seine Arbeiten in die japanische Rechtssoziologie, insbes. in die von Dr. Kawashima, aufgenommen wurden, und welche Gepräge sie in Japan gefunden haben.
2. Nun kann man darauf hinweisen, daß sich die Auffassung, nach der Marx und Weber nicht gegenüberstehend, sondern zusammenfügend gefassen werden könnten, hier in Japan herrschend, natürlich in verschiedenen Formen, gelten. Diese Neigung in japanischer Rechtssoziologie ist, wie mir erscheint, auf viele Arbeiten von Kawashima zurückzuführen.
Nach meiner Meinung aber stehen Weber und Marx einander endgültig gegen-über, sowohl im politischen Prinzip wie im philosophischen Standspunkt, eben infolgedessen wie in der Methodenlehre der Sozialwissenschaft. Besonders zwischen der sog. "methodischen Individualismus" von Weber und der "materialistischen Geschichtsauffassung" von Marx bleibt noch ein unüberwindlicher Gegensatz.
3. Nach den ober erwähnten Gesichtspunkte überblicke ich die wesentlich gegen-sätzlichen Kernpunkte zwischen Marx und Weber, und dann untersuche die Methodenlehre der Rechtssoziologie von Dr. Kawashima.
抄録全体を表示