Da die Rechtssoziologie Ehrlichs schon zu seiner Lebenszeit in Japan eingefuhrt und, insbesondere durch Prof. Tetsu ISOMURA, durchforscht war, könnte man fast sagen, daß ihre theoretische-systematische Struktur erschöpfend erklärt ist.Bekanntlich ist auch in Deutschland seine lang ignorierte Theorie durch Prof. Manfred REHBINDER neulich wieder in eine neues Licht gestellt. Dank der Leistungen dieser Forscher sind wir heute in der Lage, seine Theorie auf die gegenwärtige Situation anzuwenden. Allein die Untersuchung über die geschichtliche Seite seiner Rechtssoziologie, d. h. die Frage, unter welcher gesellschaftlichen Lage sie begründet war, wie sie auf andere Rechtsgedanken oder politische Gedanken bezieht, ferner, wie sie damals sozial, politisch gewirkt hat, ist gerade deshalb außer acht gelassen, weil bisher der Nachdruck auf die "Rezeption" oder die Kritik der Theorie gelegen ist.
Dies müßte betont rein, wenn man den Umstand berücksichtigt, daßdas Studium über einen anderen Vater der deutschen Rechtssoziologie, Max WEBER, bei weitem fortgeschritten ist. Und das gilt auch für die Behandlung der sogenannten "Weber gegen Ehrlich" - Frage, die neulich bei uns öfters diskutiert ist. Während die Forschung nach Weber auf den fast unubersehbaren Materialien, einschließlich der "personal history" beruht, wird für Ehrlich nur ein Ted seiner Rechtssoziologie oder Freirechtslehre in Betracht gezogen. Überdies hat man ohne genaue Beweise vorausgesetzt, daß die Rechtssoziologie Ehrlichs "demokratisch" ist. - Schon ein flüchtiger Blick in these einseitige Forschungslage würde uns überzeugen, daß es dringend nötig ist, die Rechtssoziologie Ehrlichs vom geschichtlichen Standpunkt her zu betrachten.
Die vorliegende Abhandlung nun, indem sie erstens die gesellschaft-liche Lage, in der sich die deutsche Rechtswissenschaft im 19. and 20. Jahrhundert befand, insbesondere den Einfluß der sogenannten Sozialen Frage and Kartell-Frage auf die Rechtswissenschaft, zweitens den Unterschied der Generationen - darauf wir das Ergebnis der Sozial-und Wirtschaftsgeschichte anwenden können -, drittens aber die Verschiedenheit zwischen Deutschland and Österreich berücksichtigt, versucht die Begriffe "lebenden Rechts", dann des "Verband", die den Kernpunkt der Rechtssoziologie Ehrlichs bilden, von neuem zu analysieren, um den logischen Bau der "Nivellierung" (Entideologierung) derselben zu betrachten, sodann die Wissenschaftslehre Ehrlichs, die zwar eigentlich "wertfrei" zu sein bestrebte, aber immer noch in der Verknüpfung an die Praxis (Freirechtslehre) blieb, in Zusammenhang mit damaliger Nationalökonomie zu erklären. Schliefßlich soil sie die soziale and politische Funktion der Rechtssoziologie Ehrlichs, d. h. ihren ökono-misch-liberalen Charakter erschließen.
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