美学
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カントにおける美的判断の「主観的」普遍妥当性
長野 順子
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1981 年 32 巻 1 号 p. 51-61

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抄録
Im zweite Schritt der Kants Analyse der asthetishcen Urteilskraft handelt es sich um den Anspruch auf die subjektiven Allgemeingultigkeit, den das Urteil uber das Schone erheben musse. Die Aufklarung dieser scheinbar paradoxen Bestimmung <<die subjektive Allgemeingultigkeit>> soll, meine ich, die wesentliche Struktur des asthetischen Urteils ins klare bringen. Die Lust, die der Bestimmungsgrund des asthetischen Urteils ist, grundet sich selbst auf dem freien Spiele der Vorstellungskrafte zu einer Erkenntnis uberhaupt. Diese Vermogen-die Einbildungskraft fur die Anschauung und der Verstand fur den Begriff-sind beide fur menschliche Erkenntnis unentbehrlich. Und ihre Stimmung als subjektive Bedingung des Erkennens muss sich ebensowohl allgemein mitteilen lassen, als es eine jede bestimmte Erkenntnis ist. Nun die harmonische Stimmung oder das freie Spiel hat hierbei, ohne jede Einschrankung des bestimmten Begriffs, die zutraglichste Proportion zur Belebung der beiden Vermogen untereinander. Dieses freie Spiel macht das ursprunglichste Seinsmodus des gegen dem Objekte stehenden Subjekts uberhaupt aus. Also ist der Allgemeinheitsanspruch des asthetischen Urteils nichts anderes als die Behauptung einer Allgemeinheit der Subjektivitat unseres Subjekts.
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© 1981 美学会
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