1942 年 36 巻 3 号 p. 448-462,en30
Die Darreichung von p.-Oxybenzylguanidin in geeigneten Dosen und geeigneter Frist ruft beim Kaninchen eine beträchtliche Steigerung des Agglutinationstiters nach intravenöser Injektion von Typhus-Vaccin hervor. Die Dosis dürfte bei subkutaner, intramuskularer und intravenOser Darreichung täglich 25 mg/kg auf einmal, und die Frist 5-7 Tage optimal sein. Der Titer wird dadurch sowohl bei der Vorbehandlung als auch bei der Verabreichung nach Antigenzufuhr mehr als 2 mal so hoch gesteigert. Wird die Injektion von je 25 mg/kg 2 Wochen lang fortgesetzt, so tritt eine schwächere Steigerung auf. Bei dariiber hinausgehender Fortsetzung wird sie hingegen gehemmt. Die Anwendung von je 50 mg/kg intramuskular oder intraventis wirkt schon in 1 Woche hemmend. Der Titer des hamolytischen Komplementes beim Meerschweinchen wird durch diese Substanz auch gesteigert. Subkutane Injektion von5-10 mg/500g ruft dessen Steigerung während 12-24 Stunden hervor. Bei fortgesetzter Darreichung von je 10 mg/500g täglich wird die Steigerung bis auf den 3 ten Tag wahrgenommen, während nach 1 Woche der Titer hingegen herabgesetzt wird. Die bakterizide sowie entwicklungshemmende Kraft des Blutes gegen Typhusbazillen beim Kaninchen wird auch durch diese Substanz verstärkt. Diese Wirkung lässt sich bei intravenöser Injektion von je 25 mg/kg 5 Tage lang leicht und bei soicher von je 50 mg/kg etwa doppelt so stark nachweisen. Bei Anwendung nach Typhus-Vaccin zeigt diese Substanz eine etwa doppelt so starke Wirkung wie Typhus-Vaccin allein und dabei wird eine 8 mal so. starke Kraft als normal konstatiert. Die bakterizide Wirkung ist nämlich bei Verdünnung 1 : 16-32 und die entwicklungshemmende bei Verdünnung 1 : 64-128 noch wahrzunehmen. Die direkt bakterizide und entwicklungshemmende Wirkung dieser Substanz gegen Typhusbazillen in vitro ist nicht stark. Die erstere kann z. B. bei Verdünnung 1 : 20 in 17 Stunden und die letztere bei Verdünnung 1 : 160 in 24 Stunden erst konstatiert werden. [Vgl. Original (japanisch) S. 448.]