Abstract
Esist ausser allem Zweifel, dass die Retinitis albuminurica patho-genetisch mit der Tubulonephrose bei der malignen Hypertonie und mit der Gestationsnephrose auf die gleiche Stufe zu stellen ist.
Von den klinisehen und anatomischen Augenbefunden rind fol. gende Punkte als gegen die ischamische Theorie von Volhard spre-chende hervorzuheben:
1. Verschontbleiben der Netzhautperipherie,
2. wesentliche Unabhängigkeit der Schwere der Netzhauter-krankung vom Füllungsgrad der Arterien in loco,
3. exzentrische umschriebene Intimawucherung der Zentralar-terie im retrolaminaren Abschnitt ohne Mitbeteiligung des prälamina-ren,
4. viel stärkere Alteration der Aderhautgefässe mit zahlreichen Verzweigungen als die der retinalen Gefässe,
5. pathologisch sekretorische Tätigkeit und darauffolgende bzw. gleichzeitig stattgefundene Degeneration der retinalen Pigmentepithe-lien.
Bei der Retinitis albuminurica handelt es sich prinzipiell um eine schädliche Wirkung toxischer Stoffe, die gleichzeitig auch die Tubuli-veränderungen verschulden. Bei der Auffassung, dass die Ret. alb. wirklich als ein Spiegelbild der zugleich in der Niere sich abspielenden Vorgänge angesehen wird, kann sich die Ausdrucksweise der Pseudo-nephrose im Volhard schen Sinne nicht mehr aufrecht erhalten.