In den letzten Jahren wird in der japanischen Rechtswischenschaft mehr und mehr die Bedeutung des Strafrahmens bei der Strafzumessung diskutiert. Dabei stehen folgende Punkte im Mittelpunkt: Erstens, die am 1.1.2005 in Kraft getrete Strafrechtsarderung, die die Ober- und Untergrenze des Strafrahmens zum Beispiel bei Totungs-und Sittlichensdelikten erhoht hat. Zweitens, die Strafzumessung bei Verkehrsdelikten, wobei es hier haufig die Kritik gibt, dass der Grad der Strafzumessung bei schweren Verkehrsdelikten nicht ausreichend sei. Deshalb hat der Gesetzgeber in 2001 das Strassenverkehrsgefahrdungsdelikt, das Tod und Korperverletzung an eine schwere Strafe knupft, neu geschaffen. Drittens hat das am 10.7.2003 gefallte Urteil des obersten japanischen Gerichtshofs im sogenannten "Madchen-Freiheitsberaubungsfall in Nigata" die Theorie der Einheitstrafe zur Gesamtstrafe vertreten. Dieses Urteil stellt jedoch nach Meinung vieler Fachleute einen Verstoss gegen nulla poena sine lage dar. Denn es ist fraglich, ob der Gerichtshof die StrZ-Tatsache der Freiheitsberaubung in der des Diebstahls im Umfang der Einheitstrafe berucksichtigen soll. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Was ist die eigentliche Bedeutung des Strafrahmens? Was sollte seine Funktion bei der Strafzumessung sein? In der gegenwartigen Diskussion in Japan betreffend der Strafzumessung ist die Theorie massgebend, nach der der Richter innerhalb des Strafrahmens nach seinem Straftaxensystem, das als eine faktische Norm bei der Strafzumessung gilt, ohne gesetzliche Bindung die Strafhohe bestimmen kann. Ich habe jedoch bedenken, ob diese Theorie strafrechtsdogmatisch richtig ist. Deshalb mochte ich in der vorliegenden Arbeit Bruns' Auffassung darlegen, fur die das folgende Zitat representativ ist: "Die Hauptbedeutung des Strafrahmens besteht namlich nicht mehr, wie man fruher glaubte, in der Grenzziehung nach oben und unten, also in der Fixierung von Hochst- und Mindeststrafen, sondern in einer neuen Perspektive, in der zusatzlichen Normierung einer gleichsam unsichtbaren Schwerskala aller moglichen Falle." Ich denke, damit macht Bruns die theoretische Bedeutung des Strafrahmens bei Strafzumessung deutlich.
抄録全体を表示