Abstract
1. Der Restkohlenstoff-und Reststickstoffgehalt des Bluts wurden unmittelbar nach Strangulation des Kaninchens bestimmt und mit denen während des Lebens verglichen.
2. Beide Werte vermehrten sich durch Erdrosselung. Die Zunahme betrug für den Restkohlenstoff etwa 26 bis 68% und für den Reststickstoff etwa 12 bis 29% vom Wert während des Lebens. Die Jodsäurezahl des Serums verhielt sick ebenso wie beide Reststoffe.
3. Die Steigerung der Reststoffwerte konnte durch Verhütung von Krämpfen mittels Curare bis auf einen ganz geringen Rest herabgedrückt werden. Die Steigerung scheint demnach hauptsächlich auf Krämpfe und heftige Bewegungen zurückgeführt werden zu müssen.
4. Bei Fällen, wo das Blut durch intravenöse Injektion von Heparin ungerinnbar gemacht und 12 Stunden nach dem Tod entnommen wurde, war die Reststoffzunahme reclit beträchtlich.